Kostenübernahme

Kostenübernahme

Vor jeder Behandlung klären wir Sie darüber auf, welche Vorgehensweise nötig ist und mit welchen Kosten in Ihrem Fall zu rechnen ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob und welche Kosten unserer Leistungen von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, klären wir dies im Einzelfall.

 

Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen chirurgischen Eingriff in der Regel immer dann, wenn er medizinisch notwendig ist. Eine medizinische Notwendigkeit liegt vor, wenn der körperliche Zustand eines Patienten für eine massive Einschränkung seines Lebensalltags sorgt. Dies können körperliche Probleme, aber auch seelische Beschwerden sein. Ob eine Operation tatsächlich medizinisch notwendig ist, entscheidet der jeweilige Facharzt. Im Falle rein kosmetischer Eingriffe, zum Beispiel wenn es um die optische Verbesserung von Narben geht, muss im Einzelfall entschieden werden, ob die jeweilige Krankenkasse die Kosten für den Eingriff trägt.

 

Im Übrigen sind Krankenkassen auch dazu verpflichtet, Fahrtkosten für Krankenbeförderungen zu übernehmen, wenn diese medizinisch notwendig sind. Dazu gehören Transporte zu stationären Behandlungen, aber auch solche zu vor- und nachstationären Behandlungen sowie zu ambulanten Operationen inklusive der Vor- und Nachbehandlung. In der Regel müssen Patienten bis zu 10 EUR pro Transport zuzahlen.